Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Iron Alps AG


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Iron Alps AG (nachfolgend „Iron Alps“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Vertragspartner“) in Bezug auf sämtliche angebotenen Leistungen, insbesondere:

  • Mitgliedschaften
  • Trainingskarten
  • Drop-in Angebote
  • Personal und Corporate Training
  • Open Gym
  • Zusatzleistungen und Events


Mit Abschluss einer Mitgliedschaft, dem Erwerb einer Trainingskarte, der Buchung einer sonstigen Leistung, dem Betreten der Räumlichkeiten der Iron Alps oder der Nutzung der Webseite oder anderer Online-Angebote erklärt sich der Vertragspartner mit diesen AGB einverstanden.


2. Vertragsabschluss

Neben den vorliegenden AGB können Vertragspartner einen ergänzenden Vertrag über Leistungen mit Iron Alps abschliessen. Dieser ergänzende Vertrag kommt zustande durch:

  • den Online-Abschluss einer Mitgliedschaft oder Buchung über das Buchungs- und Verwaltungssystem Wodify
  • den Erwerb einer Trainingskarte, 
  • eines Drop-ins vor Ort, oder 
  • Nutzung einer online verfügbaren Leistung von Iron Alps.


Nach erfolgreichem Zahlungseingang können die vereinbarten Leistungen im gebuchten Umfang genutzt werden. Die Leistungen sind an eine Gültigkeitsdauer gebunden, nach deren Verstreichen nicht genutzte Leistungen ohne Anspruch auf Rückerstattung verfallen.


3. Vertragsänderungen

Iron Alps behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden in angemessener Weise, vorzugsweise per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website, unter Angabe des Inkrafttretens bekannt gegeben. Schliesst der Kunde nach Bekanntgabe neuer AGB einen Vertrag oder nutzt die Leistungen von Iron Alps, so gelten die neuen AGB ab diesem Zeitpunkt als akzeptiert.


Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen, steht Iron Alps das Recht zu, das Vertragsverhältnis ausserordentlich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen.


4. Leistungen von Iron Alps


4.1 Klassentraining

Eine Mitgliedschaft oder Trainingskarte berechtigt zur Teilnahme an Klassentrainings im jeweils vereinbarten Umfang. Spezialkurse, Workshops oder Events können separat kostenpflichtig sein.


4.2 Open Box

Im Open Box findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich.


4.3 Personal Training

Personal Training Termine werden individuell vereinbart und sind verbindlich.


5. Buchung und Teilnahme

  • Für alle Trainingsangebote ist eine vorherige Buchung über Wodify erforderlich.
  • Die Teilnehmerzahlen sind limitiert.
  • Buchungen sind verbindlich.
  • Iron Alps behält sich vor, Kurse mit sehr geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen.


6. Betriebsnotwendige Schliessungen, höhere Gewalt

Iron Alps behält sich vor, die Räumlichkeiten an bis zu 14 Tagen pro Kalenderjahr für Revisionen, Feiertage oder interne Weiterbildungen zu schliessen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Bei längeren, unvorhersehbaren Schliessungen (höhere Gewalt) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, jedoch wird Iron Alps nach Möglichkeit und eigenem Ermessen Ersatzangebote oder Gutschriften gewähren.


7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsabwicklung


7.1 Zahlungsabwicklung

Die Abwicklung sämtlicher Zahlungen erfolgt ausschliesslich über die Verwaltungs- und Buchungsplattform Wodify.

Iron Alps übernimmt keine Haftung für die vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Buchungssystems Wodify. Technische Störungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatzforderungen.


7.2 Externe Zahlungsdienstleister

Wodify nutzt externe Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkartenanbieter, TWINT, Apple Pay oder vergleichbare Zahlungsarten).

Diese Zahlungsdienstleister können Transaktions- oder Bearbeitungsgebühren erheben.


7.3 Transaktionsgebühren

Solche Gebühren:

  • werden durch den Zahlungsdienstleister festgelegt,
  • liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Iron Alps,
  • und werden dem Vertragspartner zusätzlich zum ausgewiesenen Preis belastet.


Iron Alps übernimmt keine Haftung für Art, Höhe oder Änderungen dieser Gebühren. Es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.


8. Stornierung und No-Show


8.1 Klassentraining

  • Stornierungen sind bis 2 Stunden vor Kursbeginn möglich.
  • Nicht fristgerecht stornierte Buchungen gelten als konsumiert und werden den Vertragspartnern belastet oder in Rechnung gestellt.

Bei wiederholtem No-Show behält sich Iron Alps organisatorische Massnahmen vor (z. B. temporäre Buchungseinschränkungen oder das Erheben von Umtriebsentschädigungen von CHF 5.00).


8.2 Personal Training

Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos storniert werden. Bei späterer Absage wird die Einheit vollumfänglich in Rechnung gestellt oder belastet.


9. Mitgliedschaften

  • Unlimitierte Mitgliedschaften berechtigen zur Nutzung gemäss Angebot.
  • Limitierte Mitgliedschaften enthalten ein fixes Wochenkontingent.
  • Nicht genutzte Einheiten verfallen am Ende der jeweiligen Woche.


Mitgliedschaften sind personengebunden und nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


10. Trainingskarten und Drop-ins

  • Trainingskarten und Drop-ins sind personengebunden. Sie können an niemanden übertragen werden.
  • Die Gültigkeitsdauer ist verbindlich.
  • Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Frist.


11. Pausierung und ausserordentliche Kündigung

Bei längerer Trainingsunfähigkeit infolge Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbarer Gründe können eine Mitgliedschaft oder eine Trainingskarte gegen Nachweis auf Antrag des Vertragspartners im alleinigen Ermessen von Iron Alps pausiert oder verlängert werden. Eine Rückerstattung ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Eine nachträgliche Pausierung oder Rückerstattung bei Nichtnutzung, auch in Fällen von Krankheiten, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Nutzt der Vertragspartner die Leistungen während der Trainingsunfähigkeit, endet die Pausierung oder Verlängerung umgehend.


Pausierungen erfolgen monatsweise. Eine Pausierung ist erst ab Mitteilung eines oben genannten Grunds möglich. Iron Alps ist berechtigt, eine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund vorzeitig per sofort zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied:

  • gegen Anweisungen der Coaches oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder anderer Verträge verstösst;
  • Trainingsgeräte oder Infrastruktur missbräuchlich nutzt oder den Trainingsbetrieb bzw. andere Mitglieder beeinträchtigt;
  • sich ungebührlich oder respektlos gegenüber anderen Mitgliedern oder Mitarbeitenden verhält;
  • sich in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise verhält (z.B. ungefragtes Filmen anderer Personen, sexuelle Belästigung); oder
  • während der laufenden Mitgliedschaft ein Unternehmen eröffnet oder betreibt, das in direkter Konkurrenz zu Iron Alps steht.


Vor der Beendigung erfolgt in der Regel eine Verwarnung, ausser die Schwere des Vorfalls rechtfertigt eine sofortige Kündigung.

Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Beendigung wird die Restlaufzeit der Mitgliedschaft zeitanteilig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.


12. Vertragslaufzeit, Erneuerung und Kündigung

  • Die Laufzeit einer Mitgliedschaft richtet sich nach dem jeweils gewählten Abonnement (z. B. 3, 6 oder 12 Monate).
  • Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit und verlängert sich nicht automatisch. Ausser das Mitglied wünscht das explizit.
  • Eine Erneuerung der Mitgliedschaft erfolgt ausschliesslich durch das Mitglied über den persönlichen Wodify-Account.
  • Eine Kündigung ist während der Laufzeit nicht erforderlich, da das Abonnement mit Ablauf der Laufzeit endet.


In begründeten Ausnahmefällen kann eine Erneuerung oder Verlängerung der Mitgliedschaft per separater Rechnungsstellung erfolgen. Dies bedarf der vorherigen Absprache und Zustimmung von Iron Alps.


13. Upgrade und Downgrade

  • Upgrades (Mehrbezug von Leistungen, Buchung eines teureren und umfassenderen Leistungspakets von Iron Alps) sind jederzeit möglich und gelten ab dem Folgemonat.
  • Downgrades (Bezug von weniger Leistung, Bezug eines günstigeren und weniger umfassenden Leistungspakets von Iron Alps) sind erst zum Ende der Vertragslaufzeit mit Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist möglich.


14. Gesundheit und Eigenverantwortung, Versicherung

CrossFit und funktionelles Training und alle anderen Angebote sind körperlich anspruchsvoll. Der Vertragspartner bestätigt und ist selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich zur Teilnahme am jeweiligen Training in der Lage zu sein und die Übungen bei Unwohlsein oder Schmerzen umgehend zu pausieren.


Bei gesundheitlichen Einschränkungen liegt es in der Verantwortung des Vertragspartners, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen und die Trainingsfähigkeit durch Experten einschätzen zu lassen.


Der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Vertragspartners.


15. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Iron Alps haftet ausschliesslich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Kombination mit Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


Iron Alps haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidung oder sonstiger Vermögenswerte verantwortlich, auch nicht wenn diese eingeschlossen werden. Die Nutzung der Infrastruktur erfolgt vollumfänglich auf eigenes Risiko; Iron Alps lehnt jede Haftung für Unfälle ohne direkte vorsätzliche oder grobfahrlässige Einwirkung und ohne Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit durch Personal von Iron Alps ab.


Der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Vertragspartners.


Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass sich auf dem Gelände und den zur Verfügung gestellten Flächen auch weitere Mieter, Nutzer oder Besucher aufhalten können. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie Trainingsräume, Sanitäranlagen (Toiletten und Duschen), Umkleiden sowie sonstige Gemeinschaftsflächen, die u.U. mit anderen Mietern oder Nutzern geteilt werden. 


Iron Alps haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen oder sonstiges Verhalten anderer Mieter, Nutzer, Besucher oder sonstiger Dritter, die sich auf den gemeinsam genutzten oder angrenzenden Flächen aufhalten. Dies gilt insbesondere für Schäden, Beeinträchtigungen oder Störungen, die durch andere Mieter oder deren Begleitpersonen verursacht werden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Iron Alps beruhen.


16. Datenschutz, Erstellung von Video- und Fotoaufnahmen

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss geltender Datenschutzgesetzgebung. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website von Iron Alps einsehbar.

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass während des Trainings Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können, auf denen er erkennbar ist. Iron Alps ist berechtigt, dieses Material für Marketingzwecke (Website, Social Media) zu verwenden. Ein Widerspruch ist jederzeit schriftlich oder mündlich möglich, wenn Aufnahmen erstellt werden.


17. Hausordnung

Den Weisungen der Coaches und dem Regelwerk von Iron Alps ist Folge zu leisten. Verstösse berechtigen Iron Alps zum Ausschluss vom Training oder zur fristlosen Kündigung aller Verträge.


18. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesen AGB und allen weiteren Verträgen zwischen Iron Alps und dem Vertragspartner ist der Sitz von Iron Alps.


Iron Alps AG

Strength in Community.